Wer eine Windenergieanlage aufstellt, der greift in die Landschaft ein und muss deshalb Ausgleichsmaßnahmen vornehmen; so will es das Bundesnaturschutzgesetz. Holger Magel, Inhaber des Lehrstuhls für Bodenordnung und Landentwicklung an der TU München hält diese Regelung für nicht mehr zeitgemäß. Warum, das erklärt er Garten + Landschaft Redakteur Thomas Armonat. Link