Am 5. November 2012 wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU, Referat N I 5 – 70302/1) ein Entwurf einer Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bundeskompensationsverordnung – BkompV) in die entsprechenden Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gegeben. Grundlage der BKompV ist der § 15 Absatz 7 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542). Die Verordnung muss im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erarbeitet werden. Im Rahmen des Bundesverbundprojektes ELKE hatte das BMELV um Hinweise bezüglich der in ELKE eingesetzten Kulturen und vorliegenden Erkenntnisse gebeten.
Die BKompV berücksichtigt in ihrem bisherigen Entwurf eine – aus unserer Sicht – zeitgemäße Ergänzung des Naturschutzes um moderne extensive Landbausysteme als Kompensationsmaßnahmen nicht hinreichend. Der Entwurf wurde daher um konkrete Vorschläge hierzu ergänzt, die als Arbeits- und Diskussionsgrundlage zu verstehen sind. Dabei wurde der Verordnungstext nicht kommentiert sondern lediglich die Anlagen, die als Ausführungsgrundlagen aufgebaut sind.
Eine tragfähige BKompV, die eine echte Weiterentwicklung für Naturschutz und Landbau ermöglicht, sollte um den Ansatz der „produktiven Kompensation“ erweitert werden.
Die erarbeitete Kommentierung kann hier heruntergeladen werden:
Hinweise aus ELKE zum Entwurf der Bundeskompensationsverordnung, ELKE Phase III, 01/2013