ELKE Phase I
ELKE Phase II
ELKE Phase III
Im Endbericht der ELKE Phase I – vorbereitende Studien werden öko-nomische, ökologische und pflanzen- bauliche Fragestellungen bearbeitet. Außerdem beinhaltet er alle grund- legenden Konzepte für eine praktische Fortführung des ELKE Projekts.
Endbericht, ELKE Phase I, 02/2008
Das dazugehörige Rechtsgutachten beinhaltet alle rechtlichen Aspekte zur Umsetzbarkeit extensiver Anbau- systeme im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsregelung.
Im Endbereicht der ELKE Phase II – Findungsphase wird vor allem der Aufbau der Modellstandorte und der Verbundforschung beschrieben. Ein wesentlicher Aspekt der Findungs- phase ist darüber hinaus eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit.
Endbericht, ELKE Phase II, 02/2010
Zur ELKE Phase II liegt zudem eine kurze rechtliche Expertise zu zentralen Aspekten in der Novelle des BNatSchG in Bezug auf die Projektinhalte vor.
Rechtliche Stellungnahme zur Novelle des Bundesnatur- schutzgesetzes, ELKE Phase II, 07/2009
Im Zuge der ELKE Phase III – Umsetzung praxisbasierter Feld- modellprojekte wurden umfassend Hintergrundinformationen, Methoden und Ergebnisse erarbeitet. Der Schlussbericht beinhaltet alle Informationen zur Umsetzung, Erprobung und Erforschung des ELKE Konzepts.
Schlussbericht ELKE Phase III, 10/2013
Für die Erprobung produktiver Kompensationsmaßnahmen im Praxismaßstab wurde eine rechtliche Stellungnahme erarbeitet, worin die Umsetzung der novellierten Bundes- gesetzgebung in den Ländern analysiert wird.
Rechtliche Stellungnahme nach der Novelle des
Bundesnaturschutzgesetzes von 2010, ELKE Phase III, 10/2011
Am 5. November 2012 wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU, Referat N I 5 – 70302/1) ein Verordnungsentwurf über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bundes- kompensationsverordnung – BkompV) in die entsprechenden Anhörungs- und Beteiligungs- verfahren gegeben. Grundlage der BKompV ist der § 15 Absatz 7 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542). Die Verordnung muss im Einvernehmen mit dem Bundes- ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz (BMELV) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erarbeitet werden. Im Rahmen des Bundesverbundprojektes ELKE hatte das BMELV um Hinweise bezüglich der in ELKE eingesetzten Kulturen und vorliegenden Erkenntnisse gebeten.
Hinweise aus ELKE zum Entwurf der Bundeskompensationsverordnung, ELKE Phase III, 01/2013